Das Schneiden von Bäumen und Sträuchern zählt zu den wichtigsten Arbeiten im Garten. Dabei geht es nur vordergründig um ästhetische Aspekte. In erster Linie dient der Schnitt der Gesunderhaltung der Pflanzen.
Die Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt für Gehölze oder besser für die Tiere, die in ihnen Lebensraum, Brutstätte und Nahrung finden, als Schonzeit. Geschont werden sollen also nicht die Bäume und Sträucher, sondern die Tiere, deren Habitate sie sind.
Zulässig sind dagegen schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung, aber auch zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Auch Baumschnittmaßnahmen und Baumfällungen sind in Hausgärten ganzjährig möglich, wenn keine Nist- bzw. Ruhestätten im Baum vorhanden sind oder wenn nicht eine Baumschutzsatzung dem Baum speziellen Schutz bietet.